Erprobungsstudie nach vorläufiger Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis: Reicht ein Jahr für die Durchführung?

Das sagt die Theorie

Können DiGA-Hersteller noch keinen positiven Versorgungseffekt ihrer DiGA auf Basis einer wissenschaftlichen Studie vorweisen, so kann dieser Nachweis nachträglich im Rahmen einer Erprobung von bis zu einem Jahr erbracht werden. Voraussetzung dafür ist eine systematische Nutzerdatenauswertung (Pilotstudie) die zeigt, dass die DiGA einen wesentlichen Beitrag zu einer verbesserten Versorgung leisten kann und dass der positive Versorgungseffekt im Rahmen des Erprobungszeitraums evaluiert werden kann. Der einjährige Erprobungszeitraum beginnt mit der Bekanntgabe des positiven Bescheids durch das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM). Spätestens drei Monate vor Ablauf der Erprobung kann einmalig ein Antrag auf Verlängerung des Erprobungszeitraums um bis zu ein weiteres Jahr gestellt werden.

Das sagt die Praxis

Zum 04.06.2024 sind 35 Anwendungen dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet. Von diesen wurden 11 DiGA direkt und damit ohne Erprobung aufgenommen. 24 Anwendungen wurden zunächst vorläufig aufgenommen und wiesen im Zuge des Erprobungszeitraums den positiven Versorgungseffekt nach. Dabei beantragten 20 Hersteller eine Verlängerung des Erprobungszeitraums um drei (n=1), vier (n=4), fünf (n=2), sieben (n=1), neun (n=1), zehn (n=1), elf (n=1) und zwölf (n=9) Monate. Vier Hersteller mussten den Erprobungszeitraum nicht verlängern.

Insgesamt sind 20 Anwendungen vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet. Von diesen befinden sich derzeit 9 DiGA im ersten Jahr der Erprobung. Die übrigen 11 Anwendungen haben den Erprobungszeitraum um drei (n=1), zehn (n=1), elf (n=1) und zwölf (n=8) Monate verlängert.

Damit haben bisher die meisten Hersteller, die sich mit ihrer DiGA in der Erprobung befanden, einen Antrag auf Verlängerung des Erprobungszeitraums gestellt.

Unsere Erfahrung

Herausforderungen bestanden im Wesentlichen in der Rekrutierung der Proband:innen, die mehr Zeit in Anspruch nahm, als vorab dafür eingeplant wurde. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Erprobungszeitraum von einem Jahr sehr gut vorbereitet werden sollte. Das heißt zum Beispiel, dass bereits während der Antragsprüfung durch das BfArM alle studienrelevanten Dokumente (z. B. Ethikantrag, Einwilligungserklärungen) erstellt und studienorganisatorische Abläufe (z. B. Zentrumsrekrutierung, Monitoring) organisiert sein sollten, um nach dem positiven Bescheid direkt mit der Studie starten zu können. Dazu sind auch eine überzeugende Darstellung des Rekrutierungspotenzials (z. B. Planung einer Online-Rekrutierung, ausreichend Studienzentren, Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften) sowie eine realistische zeitliche Planung der gesamten Studiendurchführung wichtig.

DiGA-FAQ // Erprobungsstudie  // Frage 1

Erprobungsstudie nach vorläufiger Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis: Reicht ein Jahr für die Durchführung?


Um die Studie in dem einjährigen Erprobungszeitraum erfolgreich zu meistern, ist es essenziell, dass alle Beteiligten Hand in Hand agieren. Als wissenschaftliches Institut können wir in enger Zusammenarbeit mit der Clinical Research Organization (CRO) Greenbay research GmbH den gesamten Forschungsablauf in einem lückenlos geplanten und kontinuierlich abgestimmten Workflow anbieten – von der Studienplanung und -durchführung über die Datenanalyse und Berichterstellung bis hin zur fach- und zielgruppengerechten Publikation der Ergebnisse.

Mehr zum Leistungsangebot des WIG2 Instituts für Herstellende von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach §33a und §139e SGB V

Stand Juni 2024